Die 72- bzw. 144-Stunden Regelung (Stand Januar 2019)
Für einige Großstädte mit internationalen Flughäfen in China gibt es eine Transitregelung, die es ermöglicht, sich bis zu 72 bzw. 144 Stunden visafrei in der Stadt und ihrer nächsten Umgebung aufzuhalten.
Voraussetzungen:
Nachweis über den Weiterflug in ein Drittland
Bei einigen Städten ist es auch möglich, mit einem Schiff ein- oder auszureisen (Tianjin, Qingdao, Xiamen, Shanghai)
Man darf die Städte bzw. Gebiete, in die man mit einem solchen Transitvisum eingereist ist, nicht verlassen. So ist es zum Beispiel nicht möglich, den Aufenthalt in Shanghai mit einem Ausflug nach Peking zu verbinden. Auch geht es (noch) nicht, mit der Transsib von Peking weiterzureisen, weil man das Gebiet von Peking nicht verlassen darf.
72-Stunden
Chongqing, Guilin, Guangzhou, Xi’an, Changsha und Harbin
144-Stunden
Peking und Umgebung. Dazu gehört auch Tianjin
Shanghai und Umgebung
Man kann z.B. auch Hangzhou oder Suzhou in der Zeit besuchen
Provinz Liaoning: Einreise über Dalian oder Shenyang
Ab 01.01.2019 gilt die 144-Stunden Regelung auch für folgende Städte:
Qingdao, Xiamen, Wuhan, Chengdu und Kunming
In folgenden Städten kann man sowohl per Schiff als auch Flugzeug ein- bzw. ausreisen: Peking/Tianjing, Shanghai, Qingdao, Xiamen
Mehr auf der Seite der Chinesischen Botschaft
Die Liste der beteiligten Städte wird ständig länger. Aktualisiert am 02.01.19
Als Drittland gelten übrigens auch Taiwan, Hongkong und Macao. Es ist also folgende visafreie Reiseroute denkbar: Einreise nach Shanghai – 6 Tage Shanghai und Hangzhou – Weiterflug nach Hongkong – Hongkong – Flug nach Peking – 6 Tage Peking – Ausreise nach z.B. Deutschland
Auf feel China finden Sie eine entsprechende Reise "Shanghai und Hongkong visafrei"
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